Wohnungs- und Teileigentum

Sondereigentum darf nur mit Eigentumsanteilen desselben Grundstücks verbunden werden. Dies folgt aus § 1 Abs. 4 WEG. Nach dieser Vorschrift können Wohnungs- und Teileigentum nicht in der Weise begründet werden, dass Sondereigentum mit Miteigentum an mehreren...