Zwangsverwaltung

Neben der Zwangsversteigerung ist die Zwangsverwaltung die zweite selbständige und gleichberechtigte Art der Immobiliar-Zwangsvollstreckung. Bei der Zwangsverwaltung wird jedoch nicht die Befriedigung aus der Verwertung der Immobilie gesucht, sondern vorrangig der Zugriff auf die Nutzungen der schuldnerischen Immobilie eröffnet.

Zwangsverwalterbestellung/Verfahrensdarstellung

Herr Rechtsanwalt Martin Wagner wird als Zwangsverwalter von den Amtsgerichten Stuttgart und Ludwigsburg bestellt. Bislang wurde RA Martin Wagner in über 100 Verfahren zum Zwangsverwalter bestellt.

Folgende Objektarten werden bzw. wurden betreut:

  • Wohnobjekte (Sondereigentumseinheiten sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser)
  • Gewerbeobjekte (Geschäftshäuser, Gewerbehallen, Läden, etc.)
  • Mischnutzung (Wohn- und Gewerbenutzung) z.B. Geschäftshaus mit Produktionsstätten und teilweiser Wohnung, Einkaufspassage in der Stuttgarter Innenstadt mit Wohn- und Geschäfts-/Gewerbenutzung.

 

Schwerpunkte unserer Tätigkeit in Zwangsverwaltungsverfahren

 

Besitzerlangung/Inbesitznahme

  • Kurzfristige Besichtigung und Besitzerlangung der Pfandobjekte
  • Kontaktaufnahme Vollstreckungsschuldner
  • Ermittlung Miet-/Pachtverhältnisse
  • Ermittlung Dauerschuldverhältnisse/Versorgungskosten

Miet-/Pachtverhältnisse

  • Prüfung Miet-/Pachtverträge
  • Überwachung Miet-/und Pachteinnahmen
  • Einzug von Mietrückständen
  • Recherche Kautionen und Sicherung Kautionen
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Rechtverfolgung und Prozessführung von Rückständen
  • Vermeidung von Leerständen bzw. kurzfristige Beseitigung etwaiger bei Anordnung bestehender Leerstände
  • Mieterhöhungen bzw. Betriebskostenanpassungen gegenüber dem Mieter
  • Neuvermietungen unter Zuziehung eines Maklers ohne Belastung der Zwangverwaltungsmasse

Bewirtschaftung des Pfandobjektes

  • Ordnungsgemäße fortlaufende Bewirtschaftung des Pfandobjektes
  • Prüfung bestehender Dauerschuldverhältnisse auf Notwendigkeit u. Höhe der Versorgungskosten
  • Kündigung nicht notwendiger Versorgungsleistungen im Rahmen der Zwangsverwaltung (z.B. Einsparungen bei Gewerbeimmobilien, Wechsel zu einem günstigeren Versorger etc.)
  • Prüfung Hausgeldabrechnungen und Versorgerabrechnungen sowie Einzug bestehender Guthaben

Buchhaltung/Steuern

  • Fortlaufende zeitnahe Buchführung
  • Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Rahmen der Jahresberichterstattungen
  • Steuerliche Prüfung und Abführung der Umsatzsteuer
  • Umsatzsteuerjahreserklärungen
  • Ermittlung des Vorsteuersplittungs vor Anordnung der Zwangsverwaltung bei Mischnutzung Wohn- und Gewerberäume
  • Steuerberater in Kooperation – je nach Umfang des Verfahrens

Berichterstattungen Gericht

  • Kurzfristige Vorlage Inbesitznahmeberichte
  • Jahresberichterstattungen
  • Antrag auf Kostenvorschuss zur Deckung der Ausgaben
  • Antrag auf Erstellung Teilungsplan
  • Notwendige vorläufige Zahlungsverbote gegen Mieter
  • Sonderberichterstattungen je nach Gegebenheiten und Anforderungen