Mietrecht / WEG

Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht (WEG) / Wohnraummietrecht / Gewerberaum – / Geschäftsraummietrecht

Gewerberaummietrecht:

Unter Geschäftsraum – oder auch Gewerberaummietrecht werden Mietverhältnisse über Grundstücke, Gebäudeteile und Räume verstanden, die zu anderen Zwecken als Wohnzwecken dienen und zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken ausgeübt werden. Abzugrenzen sind diese Verträge vom Wohnraummietvertrag, von Pachtverträgen, der Leihe und dem Leasing.

Beim Geschäftsraum- bzw. Gewerberaummietrecht sind auch Besonderheiten zu beachten wie beispielsweise das Fehlen von Kündigungsschutzvorschriften, besondere Vertragsklauseln, die Angabe eines konkreten Nutzungszwecks, Schriftform und die erweiterte Möglichkeit der Umlegung von Betriebskosten.

Gerade in diesen Bereichen ist eine anwaltliche Beratung mehr als ratsam. Haben Sie Fragen zu einem bestehenden Mietverhältnis oder wünschen Sie die Vertragsgestaltung eines noch abzuschließenden Mietverhältnisses, dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wohnraummietrecht:

Mieter und Vermieter haben oft gegenläufige Interessen. Der eine möchte für möglichst wenig Geld in einer schönen Wohnung wohnen, deren Instandhaltung der Vermieter tragen soll. Der andere möchte möglichst viel Rendite aus seiner Kapitalanlage erhalten, ohne die Investitionen ausufern zu lassen. Übertriebene Vorstellungen und Wünsche beider Parteien führen daher häufig zu Streitigkeiten. Dieses Spannungsfeld ist so vielfältig, dass beurteilt werden muss, ob einzelne Punkte unter die bestehenden gesetzlichen Regelungen fallen und wie sie zu lösen sind. Streit über die Miethöhe, Mängel des Mietgegenstandes, Lärm, Betriebskostennachzahlungen, der Kehrwoche, Haustiere und Renovierungen sind nur einzelne Beispiele von zahlreichen Problemen, die in einem Mietverhältnis auftreten können. Die Verbraucherschutzrichtlinie RL2011/83/EU wurde in die §§ 312 ff. BGB integriert und es gehen erhebliche Änderungen des Verbraucherschutzes hierdurch einher, welche auch Auswirkungen auf das Mietrecht haben.

Wohnungseigentumsrecht (WEG):

Das WEG-Recht ist sehr vielfältig, kompliziert und für den juristischen Laien oft nicht nachvollziehbar. Es stellen sich sowohl sachenrechtliche, als auch schuldrechtliche Fragestellungen. Wie wird Wohnungs- und Teileigentum begründet, wie vollziehen sich Änderungen im sachenrechtlichen Grundverhältnis, Auswirkungen einer aufteilungsplanwidrigen Bauausführung, Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Wirksamkeit von Beschlüssen und vieles mehr.

Immobilienrecht:

Käufer, Verkäufer Immobilienmakler, Architekten und Bauherren kommen in Berührung mit dem Immobilienrecht. Vor Abschluss eines Kaufvertrages gilt es, das Grundbuch genau zu prüfen. Wohnungskäufer sollten zudem die Teilungserklärung überprüfen lassen und die Grundregeln im Wohneigentumsrecht wenigstens rudimentär überblicken. Sodann stellen sich Fragen im Zusammenhang von grundbuchrechtlichen Sicherungsrechten (Grundpfandrechte), Wohnrecht, Wegerecht, Vorkaufsrecht und vieles mehr. Das Immobilienrecht umfasst zudem das Maklerrecht, die Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen und steuerrechtliche Aspekte.

Sollten Sie Probleme oder Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Eigentumswohnung, dem Mietrecht oder Immobilienrecht haben, zögern Sie nicht und kontaktieren uns.