Sondereigentum darf nur mit Eigentumsanteilen desselben Grundstücks verbunden werden. Dies folgt aus § 1 Abs. 4 WEG. Nach dieser Vorschrift können Wohnungs- und Teileigentum nicht in der Weise begründet werden, dass Sondereigentum mit Miteigentum an mehreren...
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